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Fuck You, Bebauungsplan!

A society in a society, inside the fence life as you know it stops
They got their rules of conduct and we got ours
Be quick or be dead, you crumble up and die, the clock is
Ticking so slowly and so much can happen in an hour

Endgame, Megadeth

Ich bin nicht wütend. Nein. Betrunken? Vielleicht. Ein wenig. Aber ich bin nicht wütend! Heute will ich lediglich über ein zugleich wichtiges als auch kurioses Thema schreiben: Bebauungspläne.

Die meisten, die ein neues Bauwerk errichten, sind mit diesem “Bürokratie”-Bonbon konfrontiert. Einen guten Einstieg in das Thema “Bau und Behörden” liefert auch dieser Telepolis-Beitrag.

Was ist ein Bebauungsplan?

In den meisten Neubaugebieten geben die jeweiligen Gemeinden konkrete Bebauungspläne als rechtsverbindliche Satzung vor, um die Bebauung zu steuern und ein “harmonisches” Ortsbild zu gestalten.

Die Inhalte dieser Bebauungspläne regelt u. a. §9 des BauGB. Die ausführlichen Details sind in der ergänzenden BauNVO, der PlanzV und ggf. der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes beschrieben. Die wichtigsten Angaben erstrecken sich auf: Gebietstyp mit Nutzungskatalogen und das Maß der baulichen Nutzung. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

Meist erarbeiten die Gemeinden nicht selbst die Gestaltung der Pläne, weil dort häufig weder das Know-How noch die Ressourcen vorhanden sind. Somit übernehmen in der Regel Planungsbüros diese Aufgabe. Diese arbeiten natürlich effizient und fangen nicht jedes Mal mit einem leeren Blatt Papier an, sondern ziehen eine Vorlage (aus vorherigen Projekten) aus der Schublade. Sofern ähneln die Pläne sich von Gemeinde zu Gemeinde im gleichen geografischen Umfeld.

Wie den Bebauungsplan lesen und verstehen?

Die Planzeichnung (Teil A) enthält normierte Zeichen, die in Kürze einen Überblick über die lokalen Vorschriften geben. Um diese Zeichen zu verstehen, hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man wälzt die offizielle Planzeichenverordnung, oder man verlässt sich auf eine qualifizierte Zusammenfassung von Experten. Wir wählen Option Zwei. Eines der besten Dokumente zur Erläuterung des Bebauungsplan ist die Schrift des Vermessungsbüros visoell, das zwar mit einem Bezug zum Bau in der Stadt Fulda erstellt wurde, aber genauso gut auf andere Pläne allgemein übertragbar ist:

Hilfe zum Bebauungsplan – Download (.zip: 5,5 MB)

Kopfschütteln über Bebauungspläne

Jede Medaille hat immer zwei Seiten. Auch wenn die B-Pläne ihren Sinn und Zweck haben gewisse Rechtssicherheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden, sind sie unweigerlich ein Instrument der Bevormundung und Stück-weit auch nicht selten ein Mittel zur Schaffung einer langweiligen, einheitlichen, gleich-geschalteten Monotonie.

Um das an wenigen Beispielen anschaulich zu machen, haben wir uns einen Bebauungsplan aus der Nachbargemeinde besorgt.

Es ist für jeden nachvollziehbar, dass so eine Vorschrift wie der Bebauungsplan mit seinen Regeln z. B. zu konkreten Höhen der Bauten eine sinnvolle Schutzfunktion übernimmt. Die Tatsache, dass das Haus meines Nachbarn mein Haus nicht um die doppelte oder dreifache Höhe überragen kann darf, um mir damit das Sonnenlicht für immer zu versperren, ist jedem einleuchtend. Aber muss man denn jede Kleinigkeit regeln und bestimmen? Farben? Formen? Art und Anzahl der Bäume und Sträucher? Neigungswinkel und Ausrichtungen bis auf Grad genau? Beispiel-Auszug aus genanntem B-Plan:

Für jedes Grundstück sind Zufahrten einschließlich separater Stellplätze bis zu einer Gesamtbreite von max. 6,00 m zulässig.

Und den Rest muss ich einzäunen? Zusätzlich Gäste-Stellplätze sind nicht realisierbar? Muss ich ein Bußgeld zahlen bei einer Breite von 6,22 m?

Es sind nur symmetrisch geneigte Satteldächer mit einer durchgehenden Dachneigung von 23° – 45° und Pultdächer mit einer durchgehenden Dachneigung von 10° – 25° zulässig.

Und wenn ich auf Zeltdächer stehe? Oder meine Frau Walmdächer liebt und schon als Mädchen von so einer Dachkonstruktion geträumt hat? Wem tue ich mit einem Walmdach weh? Ich will ein Walmdach…

Von den Seitenflächen des Carports dürfen nur 2 Seiten als geschlossene Wand ausgebildet werden. Fall der Carport direkt an das Haus anschließt, ist nur eine zusätzliche Wand zulässig.

Gott behüte, wenn ich noch eine dritte, Efeu-bewachsene Holzlatten-Trennwand aufstelle! Wo kommen wir denn dahin?! Dann ist die öffentliche Sicherheit ja nicht mehr gewährleistet! Antrag Abgelehnt – basta!

In dem Tenor kann man endlos weitermachen… Gibt es eine Lösung für dieses Dilemma? Ziviler Ungehorsam? Passiver Widerstand? Ich glaube nicht. Wenn dir der Bebauungsplan nicht gefällt, dann geh doch woanders hin! Aber genau das ist das Problem: Als Millionär könnte ich mir meinen Wohnsitz frei aussuchen, aber als “kleiner Mann von der Straße” mit zwei Kleinkindern und ehrlichen aber dafür begrenzten Arbeitergehältern sind einem enge Grenzen gesetzt.

Muss das denn sein? Wollen wir nicht eine bunte, offene und freie Gesellschaft mit Bürgern, die Ihre kleinen Häuser und Grundstücke (im Einvernehmen mit den Nachbarn) frei und individuell gestalten. Diversifität ist doch momentan in aller Munde! Mit manch einem Bebauungsvorschirften-Wust sind wir auf dem Weg in ein faschistisches, gleichgerichtetes, gesichtsloses Stadtbild.

So sieht eure Zukunft aus:

(Titelbild: Vladimir Mickovic)

Comments (4)

  1. Eva Dienstag, 03UTCTue, 03 Nov 2015 13:23:18 +0000 3. November 2015 at 13:23 Antworten

    Haha, sehr schöner Beitrag 🙂
    Unser Bebauungsplan ist recht offen, die meisten Einschränkungen finde ich auch ganz sinnvoll. Also, z.B. mit den Höhen, der Verschattung der Nachbarn und der hohen Wände direkt an mein Grundstück angrenzend. Unser Architekt hat mit ein paar Kniffen einiges herausgeholt, so dass wir sagen können, passt.
    Uns stören eigentlich nur die evtl. mal sehr hoch werdenden Eichen im Süden unseres Passivhauses…
    LG, Eva

  2. Thomas Sonntag, 26UTCSun, 26 Jun 2016 08:17:47 +0000 26. Juni 2016 at 08:17 Antworten

    Es gibt ausserdem auch die Möglichkeit der Befreiung. Wenn man nun eine ‘3.Wand’ will dann soll der Architekt eine Befreiung für diese Tatsache machen. In der Regel bekommt man diese.

    1. smarthomebau.de Sonntag, 26UTCSun, 26 Jun 2016 20:31:02 +0000 26. Juni 2016 at 20:31 Antworten

      Servus Thomas!

      Bei allem Respekt – wozu die ganzen unnötigen “schönen” Vorschriften, wenn jede Pappnase diese mit einer mehr oder minder aufwändigen Befreiung das umgehen kann?! Wir reden hier von rein subjektiven, optischen, vermeintlich ästhetischen Gesichtspunkten!

      Der Hinweis auf die Befreiung ist aber allemal ein guter Hinweis für alle, die von ihren Bebauungsvorschriften “gefickt” werden! 🙂

  3. Markus Freitag, 17UTCFri, 17 Jul 2020 17:05:58 +0000 17. Juli 2020 at 17:05 Antworten

    Was ist schlimmer als ein Bebauungsplan? Kein Bebauungsplan!
    Amt: Baulücke schließen? Ja gerne, aber nicht so.
    Wir: So?
    Amt: Nö!
    Wir: Wie dann?
    Amt: *schulterzucken*
    … 1 Jahr mit 5 Vorschlägen, 1 Brief ans RP und 0,2 % Zinserhöhungen später …
    Amt: ja, na gut, so gehts. Hier ist die Rechnung, in 10 Tagen zahlen!
    WTF!

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